230.02 Jugendhilfeplanung

Der Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII die Gesamtverantwortung.

Der Landkreis soll gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Dazu ist / sind der Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Koller, Natalie
L21.0.08

Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie

AdresseLandratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-315
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Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.