230.01.06 Kindertageseinrichtungen / Bedarfsplanung

Die Gemeinden sind primär für die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder ihrer Gemeinde von 0-14 Jahre zuständig. Dazu führen die Gemeinden in regelmäßigen Abständen örtliche Bedarfsplanungen durch.

Der Landkreis hat die Gesamtverantwortung für die Planung und hat dafür Sorge zu tragen, dass für den gesamten Landkreis die Planungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgen und dass die einzelnen gemeindlichen Bedarfsplanungen aufeinander abgestimmt werden.

Weitere Informationen:  Regierung der Oberpfalz

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Schmuderer, Christina
+49 (9971) 845-314 L 21.0.02
Treml, Andrea
+49 (9971) 845-153 L 21.0.02

Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie

AdresseLandratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-315
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.