230.01.04 Kindertageseinrichtungen / Staatliche Aufsicht

Das Landratsamt ist die Aufsichtsbehörde für alle Kindertageseinrichtungen im Sinne des BayKiBiG. Dies sind Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder. Die Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden sind insbesondere die Beratung der Träger und der Einrichtungen zur pädagogischen Konzeption, die räumlichen und personellen Anforderungen, aber auch aufsichtliche Maßnahmen wie örtliche Prüfungen, Überprüfung der Einhaltung der Bildungs- und Erziehungszeile, die Erteilung von Auflagen zur Sicherung des Kindeswohls und deren Überwachung, usw.

Gem. § 46 SGB VIII werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis bzw. des Weiterführens des Betriebs der Kindertageseinrichtungen durch regelmäßige örtliche Prüfungen überwacht.

BayKiBiG, AV BayKiBiG, SGB VIII

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Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie

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