302.01.03 Reisegewerbekarte

Bei der Wohnsitzgemeinde sind ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen (Siehe Antragsformular!).

Dauer des Verfahrens etwa vier Wochen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Passfoto
  • Gesundheitszeugnis nach den §§ 17, 18 Bundesseuchengesetz (Nur bei beabsichtigter Tätigkeit im Lebensmittelbereich!)

25 € bis 400 € je nach Verwaltungsaufwand

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Paul, Christoph
+49 (9971) 845-238 N0-22
Schinabeck, Robert
+49 (9971) 845-216 N0-21

Landratsamt Cham - Gewerbe- und Gaststättenrecht

AdresseLandratsamt Cham - Gewerbe- und Gaststättenrecht
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 834-238
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.