505.01 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen - Technische Beratung und Begutachtung

  • Technische Beratung der Gemeinden bei der Erstellung der Antragsunterlagen
  • Begutachtung der vorgeschlagenen Maßnahmen
  • Soweit erforderlich: Koordination mit dem Landesamt für Denkmalpflege
  • Kontaktaufnahme zur zuständigen Fachstelle bei der Regierung
  • Prüfung der Verwendungsnachweise

Landratsamt Cham - Bauwesen (technisch)

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