504.01.02 Führung der Kaufpreissammlung
Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung
Für die Kaufpreissammlung werden die von den Notaren übersandten Kaufverträge vom Gutachterausschuss gesammelt und ausgewertet. Die Kaufpreissammlung dient als Grundlage für Wertgutachten und für die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte). Auf schriftlichen Antrag werden Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Die Kaufpreissammlung einschließlich der nach § 195 Abs. 1 BauGB und nach § 10 Abs.10 GutachterausschussV übersandten Unterlagen sind geheimzuhalten.
Landratsamt Cham - Gutachterausschuss Geschäftsstelle
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.
Kontakt
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