504.05.02 Wohnberechtigungsbescheinigungen
Der Vermieter von öffentlich geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) darf nur an Wohnungssuchende vermieten, die eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung vorweisen können. Für diese Bescheinigung sind die Einkommensverhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die Einkommensgrenzen und die Wohnungsgrößen richten sich nach der Zahl der Familienmitglieder des Wohnungssuchenden.
Der Antrag ist bei dem Landratsamt zu stellen, in dessen Bereich der Wohnungssuchende seinen Hauptwohnsitz hat. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Bescheinigung für die Dauer eines Jahres erteilt.
Weitere Informationen:
- Wohnungsbindung / Stabau III a
Einkommenserklärung des Antragstellers - Wohnungsbindung / Stabau III a und III b
Erläuterung zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsmitglieder - Wohnungsbindung / Stabau III b
Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige - Wohnungsbindung / WBS I
Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung
- Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung
- Nachweise über das Einkommen der letzten 12 Monate aller Personen, die die betreffende Wohnung beziehen
- Mutterpass, wenn eine Schwangerschaft besteht
- Ausweis bei Schwerbehinderung
- Heiratsurkunde (wenn die Ehe in den letzten zehn Jahren geschlossen wurde).
10,00 €
- Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG)
- Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
- Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungs-und Wohnungsbindungsrechts (DVWoR)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
Telefon:
+49 (9971) 78-586
|
+49 (9971) 845-086 | 251 | bettina.gruber@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Wohnungsbindung
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
Telefon:
+49 (9971) 78-242
|
+49 (9971) 845-242 | 040 | zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de |