542.02 Abwasserbeseitigung / Großeinleitungen
Als Großeinleitungen werden Einleitungen bezeichnet, welche mehr als 8 m³ Abwasser je Tag in ein Gewässer einleiten. Hierbei handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung.
Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.
Antragsunterlagen nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) - Vorab wird eine Anfrage / Beratung empfohlen.
Aufwendungen für Pläne und Beilagen, Auslagen für Gutachten, weitere Auslagen, Gebühr nach dem Bayer. Kostengesetz (KG)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Bayer. Wassergesetz (BayWG) – Abwasserverordnung (AbwV) - Bayer. Kostengesetz (KG) i. V. m. Kostenverzeichnis zum KG (KVz) - Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV)
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Landratsamt Cham - Wasserrecht
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