323.03.06 Verlust Fahrzeugbrief
Der Verlust eines Fahrzeugbriefes (Fahrzeugbrief, Kfz-Brief) wird angezeigt.
Bitte beachten Sie, dass sich auch in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen Zulassungsstellen befinden!
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Hotline (Tel.: +49 (9971) 78-242, E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de) oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Sicheres Kontaktformular.
Mehr Informationen weiter unten beim Punkt Verwandte Themen.
Bei alten Papieren:
- Eidesstattliche Versicherung des Halters persönlich - Ausweispflicht!
Die eidesstattliche Versicherung kann auch bei einem Notar gemacht werden, wenn der Halter nicht persönlich erscheinen kann. - Fahrzeugschein: Es wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt, wobei Teil I gleich mitgegeben wird und Teil II erst nach einer bestimmten Frist nach einem Anschreiben abgeholt werden kann.
Bei neuen Papieren:
- Eidesstattliche Versicherung des Halters persönlich - Ausweispflicht!
Die eidesstattliche Versicherung kann auch bei einem Notar gemacht werden, wenn der Halter nicht persönlich erscheinen kann. - Bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I: Es wird ein Teil I ausgestellt, weil im Feld 16 Nummer des Teil II eingedruckt ist und diese erneuert wird, wobei Teil I gleich mitgegeben wird und Teil II erst nach einer bestimmten Frist nach einem Anschreiben abgeholt werden kann.
- Des weiteren sind die gültigen TÜV- und AU-Bescheinigungen vorzulegen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-414
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marion.albrecht@lra.landkreis-cham.de | ||
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+49 (9971) 78-241
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+49 (9971) 845-242 | 040 | barbara.baier@lra.landkreis-cham.de |
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+49 (9971) 845-244 | 040 | doris.hunger@lra.landkreis-cham.de |
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Landratsamt Cham - Zulassungsstelle
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