323.02.02 Saisonkennzeichen

Durch die Saisonkennzeichen sollen die Ab- und Anmeldevorgänge bei Fahrzeugen mit gleichem Halter sowohl vom zeitlichen als auch vom finanziellen Aufwand aus der Sicht des Kunden erheblich verringert werden. Die Zuteilung und Ausgabe des Saisonkennzeichens erfolgt nur in der Version des Eurokennzeichens, bei dem zusätzlich der vorbestimmte Zeitraum rechts eingeprägt ist. Der Gültigkeitszeitraum ist für mindestens 2 Monate, maximal 11 Monate festgelegt. Diesen Zeitraum bestimmt der Antragsteller selbst (z.B. von April bis Oktober). Demnach ist auf dem Kennzeichen 04/10 eingeprägt. Beginn des Zeitraums ist jeweils der erste Tag des Monats, Ende der jeweils letzte Tag des betreffenden Monats. Um Platz für den einzuprägenden Zeitraum zu schaffen, sind nur noch bis zu sieben Buchstaben und Ziffern auf einem normal langen Kennzeichen möglich. Es kann also sein, dass im Bedarfsfall eine andere Buchstaben- und Ziffernkombination zugeteilt werden muss, wenn die bisherige "Nummer" mehr als sieben Buchstaben und Ziffern aufweist (Umkennzeichnung!).

Bitte beachten Sie, dass sich auch in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen Zulassungsstellen befinden!
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Hotline (Tel.: +49 (9971) 78-242, E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de) oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Sicheres Kontaktformular.

Mehr Informationen weiter unten beim Punkt Verwandte Themen.

  • bestehender Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (evB)
  • Personalausweis/Reisepass des Halters zzgl. evtl. Vollmacht
  • die bestehenden Kennzeichen
  • Des weiteren sind die gültigen TÜV- und AU-Bescheinigungen vorzulegen.

FZV, GebOST

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