Landkreis Cham Landkreis Cham

504.01.04 Auskunft aus der Kaufpreissammlung und der Bodenrichtwertübersicht

  • Erteilung von Auskünften über Bodenrichtwerte
  • Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung

Antragsberechtigt für Auskünfte aus der Bodenrichtwertübersicht ist jedermann. Die Bodenrichtwerte können schriftlich beantragt oder nach terminlicher Vereinbarung bei der Geschäftsstelle eingesehen bzw. abgeholt werden.
Werte aus der Kaufpreissammlung, die auf ausgewerteten notariellen Kaufurkunden basieren, können nur von berechtigten Behörden und berechtigten Sachverständigen schriftlich beantragt werden.

Internet:

  

Angaben über Gemarkung/Flurstück, Adresse o.ä.

Amtliche Bodenrichtwertauskünfte sind Amtshandlungen, die gem. Kostengesetz (KG) in Verbindung mit der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz -), gebührenpflichtige Tatbestände darstellen.

§§ 195, 196 BauGB, §§ 11, 13 Gutachterausschussverordnung

Pfeilschifter Karl-Heinz Mitarbeiter
+49 (9971) 78-377
+49 (9971) 845-377
252
 
Landratsamt Cham

Rachelstraße 6
93413 Cham +49 (9971) 78-377 +49 (9971) 845-377 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.

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