504.01.03 Ermittlung von Bodenrichtwerten

Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen abgeleitete durchschnittliche Lagewerte, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben. Sie werden im Bereich des Landkreises Cham für baureifes Land erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei ausgewiesen.

Die Bodenrichtwerte werden zum Ende eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl ermittelt (z.B. 31.12.2006, 31.12.2008 usw.) und anschließend bei den Gemeinden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird ortsüblich bekannt gemacht.

§ 196 Baugesetzbuch, Immobilienwertermittlungsverordnung, Gutachterausschussverordnung

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