504.01.01 Erstellung von Verkehrswertgutachten / Verkehrswertermittlungen
- Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben, vor allem Vorbereitung der Erstattung von Gutachten,
- Ausfertigung der Gutachten und der übrigen Wertermittlungsergebnisse, sowie Festsetzung der Gebühren und Auslagen
Der Gutachterausschuss fertigt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken für Eigentümer, Inhaber anderer Recht und Pflichtteilsberechtigte, Behörden und Gerichte.
Weitere Informationen
Die Gutachterausschüsse in Bayern
Homepage der Gutachterausschüsse in Bayern
Zugehörige Formulare/Merkblätter etc.: Informationsblatt über Gutachterausschuss, Antrag auf Erstattung eines Gutachtens
- formeller Antrag
- amtliche Lagepläne im Maßstab 1:1000 (erhältlich beim Staatlichen Vermessungsamt)
- Grundbuchauszug (bei Erbengemeinschaft auch Erbschein beifügen, erhältlich beim Amtsgericht)
- Urkunden oder sonstige Belege zum Nachweis der gemachten Angaben
bei bebauten Grundstücken - soweit vorhanden - zusätzlich:
- Baupläne mit Baubeschreibungen (Berechnung des umbauten Raumes, Wohnflächenberechnung, usw.)
§§ 192 ff BauGB: Gutachterausschussverordnung
Landratsamt Cham - Gutachterausschuss Geschäftsstelle
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
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Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.
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