IE-Anlagengenehmigungen

Nach § 10 Abs. 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG – sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide (auch Änderungsbescheide) sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Umweltschutz
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-366 249