Feuerbrand
Der Feuerbrand, eine gefährliche bakterielle Pflanzenkrankheit
Wichtige Informationen im Internet:
Obstbäume, Ziergehölze, Bienen- und Vogelnährgehölze sind gefährdet
Die bakterielle Pflanzenkrankheit, "Feuerbrand", die befallene Bäume und Sträucher zum Absterben bringt, hat sich im Landkreises Cham flächendeckend verbreitet.
Es bietet sich ein sehr trauriges Bild, wenn man teils über 100 Jahre alte Birnbäume sieht, die total befallen sind, die dann gefällt und verbrannt werden müssen. Aber nicht nur die Birnen, sondern auch die Quitten und vor allem der Weißdorn ist sehr anfällig. Befallen werden auch noch Apfelbäume, Rotdorn, Eberesche, Scheinquitte, Mispel, Felsen- und Zwergmispel, Felsenbirne, Stranvaesie und Lorbeermispel (Photinia). Besonders anfällig sind die Gattungen Birne, Quitte, Weiß- und Rotdorn sowie die großblättrigen Felsenmispeln.
Krankheitsbilder
Typisch für die Erkrankung sind folgende Merkmale:
- Bei der Blüte: Schwarzfärben der Blütenstiele und später auch der Blütenblätter, die vertrocknet hängen bleiben
- Absterben von Triebspitzen innerhalb von ein bis zwei Tagen
- Verfärben des Laubes, zunächst grün-braun, später rot-braun bis schwarz-braun
- Laub, Blüten, Früchte bleiben nach dem Absterben an der Pflanze hängen
- Absterben nur einzelner Seitentriebe oder Fruchtspieße (besonders beim Apfel möglich)
- Krückstockartiges Abbiegen der befallenen Triebspitzen, solange Längenwachstum vorhanden ist
- Früchte im Befallsbereich schrumpfen zusammen
- Laub der befallenen Triebe und auch Früchte bleiben im Winter am Baum hängen
- An den sog. "Cankern" = eingesunkene krebsartige dunkle Stellen an den Zweigen und Ästen, überwintern die Bakterien
Stark befallene Bäume und Sträucher müssen gefällt und verbrannt werden.
Leichter befallene Gehölze sind gut auszuschneiden, d. h. die befallenen Zweige und Äste und auch die Canker sind mind. bis 70 cm ins gesunde Holz zurückzuschneiden und ebenfalls zu verbrennen.
Diese Maßnahme hilft auch, wenn es sich nicht um Feuerbrand, sondern um irgendeine andere Pflanzenkrankheit handelt. Am besten ist es, wenn man grundsätzlich alles, was vertrocknet, abgestorben oder krank aussieht, wegschneidet und verbrennt. Noch grüne Pflanzenteile können in einem geschlossenen Raum (Holzschuppe oder Garage) getrocknet und zerkleinert werden. Nicht im Freien lagern! Verbrennung am besten im Holzofen oder bei größeren Mengen auf einem geeigneten Brandplatz der Gemeinde.
Sehr wichtig ist auch noch die Desinfizierung des Schnittwerkzeuges (Schere, Säge), z.B. 30 Minuten in 70%igen Alkohol oder Spiritus legen oder zweimaliges Abflammen.
Wenn wir diese gefährliche Krankheit, die zum Tod der Bäume führt, noch zurückhalten oder eindämmen wollen, müssen wir alle zusammenhelfen und intensiv dagegen vorgehen.
Der Bestand unserer Apfel- und Birnbäume, auch der Quitten, des Weißdorns und anderer Gehölze ist sonst gefährdet. Unsere alten Obstsorten sind ein wesentliches Kulturgut unserer Heimat.
Erforderlich ist die Organisation von regelmäßigen, wöchentlichen (zumindest alle 14 Tage) und flächendeckenden, zuverlässigen Kontrollen!
Vor allem die Obst- und Gartenbauvereine sind zusammen mit den Gemeinden gefordert, geeignete Personen zu gewinnen, die zuverlässig die Kontrollen wöchentlich (mind. 14-tägig) an allen Bäumen und Sträuchern, die Feuerbrand bekommen können, im ganzen Gemeindegebiet durchführen.
Feuerbrand Bekämpfungsmaßnahmen
Kontrollen
Der Befall wird festgestellt und beim Landratsamt gemeldet. Regelmäßige Kontrollen sind unerlässlich. Feuerbrand ist eine meldepflichtige Krankheit.
Schnitt
Es muss mindestens 70 cm in das gesunde Holz zurückschneiden werden, damit alle aktiven Bakterien mit erfasst werden. Ein starker Rückschnitt ist notwendig, damit der komplette Befallsherd entfernt wird.
Desinfektion
Durch Abflammen werden die Schnittwerkzeuge, Scheren und Sägen desinfiziert oder 30 Minuten in 70%igen Alkohol oder Spiritus legen. Eine Desinfektion der Schnittwerkzeuge ist unbedingt notwendig, ansonsten wird die Krankheit durch die Schnittwerkzeuge weiter verbreitet.
Verbrennen
Das befallene Schnittgut darf nur mit Genehmigung des Landratsamtes und unter Bekanntgabe bei der Gemeinde, der zuständigen Polizeistation und der ansässigen Feuerwehr verbrannt werden!!! Das Verbrennen der befallenen Triebe ist derzeit die einzige Möglichkeit die gefährliche Krankheit zu bekämpfen.
Kontakt
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