Feuerbrand – eine gefährliche bakterielle Pflanzenkrankheit

Der Feuerbrand ist eine hochgefährliche bakterielle Pflanzenkrankheit, die bei Befall zum Absterben ganzer Bäume und Sträucher führen kann.
Im Landkreis Cham hat sich die Krankheit flächendeckend ausgebreitet und bedroht zahlreiche Gehölze – darunter auch alte Obstbäume, die ein wertvolles Kulturgut darstellen.

Gefährdete Pflanzenarten

Besonders gefährdet sind:

  • Obstbäume wie Birne, Apfel, Quitte
  • Ziergehölze wie Rotdorn, Eberesche, Scheinquitte, Mispel
  • Bienen- und Vogelnährgehölze wie Weißdorn, Felsenbirne, Stranvaesie, Lorbeermispel (Photinia)

Besonders anfällig sind die Gattungen Birne, Quitte, Weiß- und Rotdorn sowie die großblättrigen Felsenmispeln.

Typische Krankheitsmerkmale

  • Schwarzfärbung der Blütenstiele und Blütenblätter während der Blütezeit
  • Schnelles Absterben von Triebspitzen (innerhalb von 1–2 Tagen)
  • Verfärbung des Laubs: grün-braun bis schwarz-braun
  • Vertrocknete Blüten, Früchte und Blätter bleiben an der Pflanze hängen
  • Krückstockartiges Abbiegen der Triebspitzen bei weiterem Längenwachstum
  • Schrumpfen der Früchte im Befallsbereich
  • Laub und Früchte bleiben im Winter am Baum
  • „Canker“: eingesunkene, krebsartige dunkle Stellen an Zweigen und Ästen – hier überwintern die Bakterien
infizierter Birnentrieb mit Bakterienschleim
Blüteninfektion an Birne
Apfelfrüchte mit Bakterienschleim
stark infizierte Weißdornhecke
Befall an Apfelunterlage
Infektion am Stamm mit Bakterienschleim "Canker" - Überwinterungsorgan des Feuerbrandes
Canker - Infektionsherd an einem Birnenast Erkennungsmerkmale: Rissbildung in der Rinde eingesunkene Astpartie
junge Birnenfrüchte mit Bakterienschleim
mumifizierte Birnenfrüchte
infizierter Quittenbaum
infizierter Weissdornzweig
Weissdornzweige
Zierapfel

Maßnahmen zur Bekämpfung

  • Stark befallene Gehölze müssen gefällt und verbrannt werden.
  • Leicht befallene Zweige und Äste sind mindestens 70 cm ins gesunde Holz zurückzuschneiden und ebenfalls zu verbrennen.
  • Auch bei anderen Pflanzenkrankheiten gilt: Vertrocknetes, abgestorbenes oder krankes Material entfernen und verbrennen.
  • Grüne Pflanzenteile können in einem geschlossenen Raum (z. B. Holzschuppen) getrocknet und zerkleinert werden.
    ❗ Nicht im Freien lagern!
  • Verbrennung am besten im Holzofen oder auf einem genehmigten Brandplatz der Gemeinde.

Desinfektion der Werkzeuge

  • Schnittwerkzeuge wie Scheren und Sägen müssen gründlich desinfiziert werden:
       - 30 Minuten in 70 % Alkohol oder Spiritus legen
       - oder zweimaliges Abflammen
  • Ohne Desinfektion kann die Krankheit über das Werkzeug weiterverbreitet werden.

Gemeinsames Vorgehen erforderlich

Um den Feuerbrand einzudämmen, ist ein koordiniertes und konsequentes Vorgehen notwendig.
Der Bestand unserer Apfel-, Birn- und Quittenbäume, des Weißdorns und anderer Gehölze ist sonst ernsthaft gefährdet.
Diese alten Obstsorten sind ein wichtiges Kulturgut unserer Heimat.

Regelmäßige Kontrollen notwendig

Erforderlich ist die Organisation von:

  • regelmäßigen, wöchentlichen (mind. 14-tägigen) flächendeckenden Kontrollen
  • durch geeignete und zuverlässige Personen
  • in Zusammenarbeit mit Obst- und Gartenbauvereinen sowie den Gemeinden

Feuerbrand Bekämpfungsmaßnahmen im Überblick

Kontrollen

Befall feststellen und dem Landratsamt melden. Feuerbrand ist eine meldepflichtige Krankheit.

Schnitt

Mindestens 70 cm ins gesunde Holz zurückschneiden, um alle Bakterien zu entfernen.

Desinfektion

Werkzeuge abflammen oder in Alkohol/Spiritus legen – unbedingt notwendig!

Verbrennen

Nur mit Genehmigung des Landratsamtes und Bekanntgabe bei Gemeinde, Polizei und Feuerwehr.
Das Verbrennen der befallenen Triebe ist derzeit die einzige wirksame Bekämpfungsmethode.

Kontakt

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Gartenkultur und Landespflege
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