36.02 Standesamtsaufsicht
Das Landratsamt übt die Fachaufsicht über die Standesämter des Landkreises aus.
Die Aufgaben der Standesamtsaufsicht sind unmittelbar mit den Aufgaben der Standesämter verbunden. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in den Standesämtern der Städte und Gemeinden des Landkreises Cham sind zuständig für die Beurkundung des Personenstandes. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden diese, insbesondere in rechtlich schwierigen Fällen, von der Standesamtsaufsicht unterstützt.
In regelmäßigen Abständen werden Aufsichtsprüfungen durchgeführt. Die Aufsichtsprüfung beinhaltet
- die örtliche Prüfung der Standesämter
- die organisatorische und personelle Situation einschließlich der Eignung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten
- die Überprüfung der Arbeit der Standesbeamtinnen und Standesbeamte einschließlich der Teilnahmen an Fortbildungsveranstaltungen
Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehören z. B. auch:
- Klärung von Zweifelsfragen der Standesämter und rechtliche Beratung
- Bildung der Standesamtsbezirke durch Erlass von Rechtsverordnungen
- Prüfung der Personenstandsregister
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei der Bestellung von Standesbeamten
- Aufbewahrung und Fortschreibung der Zweitbücher der Standesämter
- Prüfung der Rechtswirksamkeit ausländischer Entscheidungen in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen
- Mitwirkung bei Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung (z.B. Beurkundung einer Eheschließung im Ausland oder Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls im Ausland)
- Mitwirkung bei Beurkundungen von Personenstandsfällen in Zusammenhang mit Erteilung, Führung und Änderung von Namen mit Bezug zu ausländischem Recht oder bei Anerkennung der Vaterschaft mit Bezug zum ausländischen Recht
- Mitwirkung bei gerichtlichen Berichtigungsverfahren oder Zweifelsvorlagen
- Prüfung ausländischer Scheidungsurteile (sog. Heimatstaatenentscheidung)
Weitere Informationen im Bayernportal
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | ||
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|
Telefon:
+49 (9971) 78-033
|
326 | 73156 | silke.breu@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht, Standesamtswesen
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin. Vorsprachen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
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