301.06.10 Erteilung von Waffenbesitzkarten (WBK), Erwerb & Veräußerung von Schusswaffen, Verlustmeldungen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:
- waffenrechtliche Zuverlässigkeit
- die Sachkunde im Umgang mit Waffen muss durch eine Prüfung nachgewiesen werden
- ein Bedürfnis zum Erwerb der Waffe und ggf. von Munition muss nachgewiesen werden (außer bei Waffen mit einer Geschoßenergie unter 7,5 Joule).
- Sportschützen müssen bereits mindestens 12 Monate lang regelmäßig und erfolgreich mit einer Waffe dieser Art geschossen haben und dies von ihrem Schießsportverein bestätigt bekommen
- Mindestalter 18 Jahre
- falls ein Wohnsitz in einem anderen Land der Europäischen Union besteht, Zustimmung dieses Landes (gilt auch für Deutsche!).
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Beim Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
- Antrag auf eine Waffenbesitzkarte
- Personalausweis
- Bedürfnisnachweis
- Sachkundenachweis
Waffengesetz, Waffenkostenverordnung
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Waffenrecht - Anzeige über den Besitz eines oder mehrerer Magazine oder Magazingehäuse
Anzeige über den Besitz eines oder mehrerer Magazine oder Magazingehäuse gem. § 58 Abs. 17 WaffG / DSGVO | barrierearm
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Waffenrecht - Waffenbesitzkarte - Vereine Erstantrag
Online - Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Erstantrag bei Vereinen
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Waffenrecht - Waffenbesitzkarte
Online - Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK)
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Waffenrecht - Erwerb von Schusswaffen
Online - Anzeige über den Erwerb von Schusswaffen
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Waffenrecht - Verbringen von Schusswaffen oder Munition
Online - Antrag zum Verbringen von Schusswaffen / Munition
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Waffenrecht - Überlassung/Veräußerung von Schusswaffen
Online - Mitteilung über das Überlassen von Schusswaffen
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | ||
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Telefon:
+49 (9971) 78-235
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+49 (9971) 845-235 | N0-24 | 73610 | sonja.gruber@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-627
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+49 (9971) 845-227 | N0-24 | 74334 | lena.kolbeck@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.
- Landkreis Cham
- Landratsamt Cham
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- 30 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 301 Jagd, Fischerei, Waffen, Sprengstoff
- 301.06 Waffenrecht
- 301.06.10 Erteilung von Waffenbesitzkarten (WBK), Erwerb & Veräußerung von Schusswaffen, Verlustmeldungen
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