36.03 Einbürgerungen
Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Weitere Informationen
Bayer. Staatsministerium des Innern
Info zur Einbürgerung
Ab 26.06.2024 kann die Einbürgerung beantragen, wer u. a. die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Nachweis der Identität (Reisepass des Heimatlandes; bei EU-Bürgern ist ID-Karte ausreichend)
- dauernder gewöhnlicher (= ein auf Dauer gerichtetes Aufenthaltsrecht, nicht bei z. B. Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums, negatives Asylverfahren, usw.) Aufenthalt im Inland zum Zeitpunkt der Einbürgerung und rechtmäßiger (= z. B. Aufenthaltstitel, Freizügigkeit, ...) Aufenthalt im Inland seit mindestens fünf Jahren
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- Nachweis der Alterssicherung
- keine Verurteilung wegen Straffälligkeit (ausgenommen Bagatelldelikte)
- Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (Niveau B1)
- erfolgreiche Teilnahme an einem Einbürgerungstest
Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) des Einbürgerungsbewerbers können miteingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht fünf Jahre im Inland aufhalten!
Für Kinder über 16 Jahre ist ein gesonderter Antrag notwendig:
- ein Einbürgerungsbewerber unter elterlicher Gewalt oder Vormundschaft, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss den Einbürgerungsantrag selbst unterzeichnen; die gesetzlichen Vertreter haben dem Antrag schriftlich zuzustimmen;
- der gesetzliche Vertreter, dem die elterliche Gewalt nicht kraft Gesetzes zusteht, hat seine Vertretungsbefugnis nachzuweisen (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung)
Vor Einreichung eines Antrages soll zunächst die unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen mit dem Quick-Check durchgeführt werden. Den Quick-Check zum Thema „Einbürgerung“ finden Sie im BayernPortal (siehe unten).
Sollten nach der Durchführung des Quick-Checks noch Fragen bestehen, empfehlen wir eine telefonische Beratung durch die zuständigen Sachbearbeiter. Die Sachbearbeiter stehen Ihnen Montag bis Freitag von 8-12 Uhr für Beratungsgespräche zur Verfügung. Eine persönliche Vorsprache ist beim Erstgespräch/Beratungsgespräch nicht notwendig.
Zur Einreichung eines Antrages empfehlen wir die Verwendung des Online-Antrages. Mit dem Online-Antrag müssen alle Unterlagen (siehe Merkblatt) vollständig vorgelegt werden.
Ablauf ab Antragseinreichung:
- Nach Eingang des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Sollten noch Unterlagen fehlen, werden diese nach der ersten Überprüfung des Antrages von Seiten des Landratsamtes Cham angefordert.
- Wenn alle notwendigen Unterlagen und Nachweise vorliegen, erfolgen die notwendigen Abfragen bei den Finanzbehörden, Polizei, Bundeszentralregister, Sozialbehörden usw., die einige Zeit in Anspruch nehmen.
- Erst wenn alle Rückläufe zu den Abfragen der o.g. Behörden vorliegen, kann der Vorgang abschließend bearbeitet und die Einbürgerungsurkunde erstellt werden.
- Zur Übergabe der Einbürgerungsurkunde erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung, mit der Bitte einen Termin (telefonisch oder online) zu vereinbaren.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass wegen der Beteiligung verschiedener Behörden am Verfahren die Bearbeitungszeit nicht genau festgelegt werden kann. Die durchschnittliche Dauer beträgt ca. 5-6 Monate; nach Lage des Einzelfalls ist jedoch auch mit einer erheblich längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
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- Beratungsgespräche bitte telefonisch (keine persönliche Vorsprache notwendig)
- Übersendung von Unterlagen bitte per Post an Landratsamt Cham, Staatsangehörigkeitsbehörde, Rachelstraße 6, 93413 Cham oder Abgabe der Unterlagen an der Bürgerservicestelle (keine persönliche Vorsprache notwendig)
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Einbürgerung - Antrag
Antrag auf Einbürgerung | DSGVO | nicht barrierefrei
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Einbürgerung - Merkblatt
Informationen zur Einbürgerung und über beizubringende Unterlagen | barrierearm
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Einbürgerung - Antrag online
Online-Antrag auf Einbürgerung
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Einbürgerung - Arbeitgeberbestätigung
Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Staatsangehörigkeitsbehörde | barrierearm
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | ||
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|
Telefon:
+49 (9971) 78-253
|
+49 (9971) 845-253 | 327 | 73636 | ulrike.eibl@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-963
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327 | 74210 | carmen.kaiser@lra.landkreis-cham.de | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-418
|
327 | 72999 | sonja.markl@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Einbürgerungen
Mo. - Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr, Rest nach Vereinbarung
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