505.09.01 Bauanträge / Sonderbau - Technische Begutachtung
Klärung der Genehmigungspflicht von Baumaßnahmen. Einstufung der Bauvorhaben (Gebäudeklasse und Sonderbau). Zulässigkeit von Baumaßnahmen im Innen- und Außenbereich in städtebaulicher und bautechnischer Hinsicht. Nachbarrecht (Abstandsflächen, Art und Maß der baulichen Nutzung, Gebot der Rücksichtnahme). Beratung und Prüfung der Belange des baulichen Brandschutzes. Beratung und Prüfung der Belange des Personalschutzes. Beratung und Prüfung der Belange der baulichen Gestaltung.
Kontaktinformationen:
- Zum östlichen Landkreis Cham gehören die Gemeinden: Arnschwang, Arrach, Eschlkam, Furth im Wald, Gleißenberg, Grafenwiesen, Hohenwarth, Lam, Lohberg, Neukirchen b.Hl.Blut, Rimbach, Rötz, Schönthal, Tiefenbach, Treffelstein, Waldmünchen, Weiding
Ansprechpartner: Herr Michael Bummer
- Zum westlichen Landkreis Cham gehören die Gemeinden: Cham, Falkenstein, Michelsneukirchen, Pemfling, Pösing, Reichenbach, Rettenbach, Roding, Stamsried, Waffenbrunn, Wald, Walderbach, Willmering, Zell
Ansprechpartner: Frau Michaela Strasser
- Zum südlichen Landkreis Cham gehören die Gemeinden: Bad Kötzting, Blaibach, Chamerau, Miltach, Runding, Schorndorf, Traitsching und Zandt
Ansprechpartner: Herr Alois Pscheidt und Herr Michael Bummer
Dem Antrag auf Erteilung einer baurechtlichen Gestattung müssen im Regelfall folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Amtlicher Lageplan M 1 : 1 000 mit Angabe der bestehenden und geplanten Gebäude innerhalb eines angemessenen Umgriffs (ca. 25 m), ihrer Abstände zu den Grundstücksgrenzen und zu den bestehenden Gebäuden auf dem Baugrundstück.
- Baubeschreibung
- Bauzeichnungen im Maßstab M 1:100 mit allen Unterschriften der angrenzenden Grundstücksnachbarn unter Angabe der Fl.Nrn. und Adressen, bestehend aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten
- Nachweis der Stellplätze und Garagen
- Angaben für die Baustatistik
- Geländeschnitt bei Hanggrundstücken
- Gutachten eines privaten Sachverständigen für Abwasserwirtschaft, soweit ein Anschluss an einen gemeindlichen Kanal nicht möglich ist.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Vollständige Unterlagen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine zügige und schnelle Bearbeitung des Bauantrages.
Für die Baugenehmigung werden zwischen 1 v. T. bis 4 v. T. der Baukosten als Baugenehmigungsgebühr und die anfallenden Auslagen erhoben. Für evtl. erforderliche Befreiungen bzw. Ausnahmen ist eine gesonderte Gebühr festzusetzen.
Bayerische Bauordnung, Baugesetzbuch und sonstige Gesetze und Vorschriften
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | ||
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Telefon:
+49 (9971) 78-664
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+49 (9971) 845-164 | 263 | 73995 | michael.bummer@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-371
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+49 (9971) 845-371 | 258 | 74101 | oskar.muehlbauer@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-049
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+49 (9971) 845-019 | 257 | 138170 | michaela.strasser@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Bauwesen (technisch)
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