35.09 Feldgeschworenenrecht
Grundinformation zu den Feldgeschworenen
Eine wesentliche Mitwirkung bei der Vermessung und Abmarkung vor Ort leisten die Feldgeschworenen, ehrenamtlich tätige ortsansässige Bürger, die eine wichtige Mittlerfunktion zwischen der Behörde und dem Bürger erfüllen. Dieses Amt, im Volksmund auch "Siebener" genannt, ist das älteste, noch erhaltene Ehrenamt der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind wichtige Partner des Geometers aufgrund ihrer Ortskenntnis wegen ihres Vertrauens, das sie bei der Bevölkerung genießen wegen ihrer Mittlerfunktion zwischen Behörde und Bürger wegen ihrer Zuverlässigkeit und Sachkenntnis.
Eine Umfrage aus dem Jahr 1994 ergab, dass es in Bayern noch ca. 20 000 Feldgeschworene gibt. Deren Aufgaben und Rechte sind im "Gesetz über die Abmarkung der Grundstücke (Abmarkungsgesetz - AbmG)" und in der "Feldgeschworenenordnung (FO)" festgelegt. Die Feldgeschworenen werden auf Lebenszeit gewählt. Sie erhalten nach 25-, 40- oder 50jähriger Amtszeit eine Ehrenurkunde, welche die Bedeutung dieses Ehrenamtes bekräftigt.
Die Aufgaben des Feldgeschworenen sind u.a.:
Zusammenarbeit mit den Vermessungsbeamten
Sicherung und Auswechslung von Grenzzeichen, wenn diese gefährdet oder beschädigt sind
Beschaffung und Transport von Abmarkungsgerät und Material
Siebenerzeichen:
Bereits im Mittelalter wurden in großen Besitztümern und verschiedenen Städten Bücher über Liegenschaften geführt. Die Herrschaftsbereiche wurden vielfach mit Grenzsteinen oder Friedenssäulen abgemarkt und in Karten dargestellt. Zum Schutz vor unberechtigtem Versetzen von Grenzsteinen hat sich insbesondere in den fränkischen Teilen Bayerns im ausgehenden Mittelalter das Feldgeschworenenwesen entwickelt. Die Feldgeschworenen unterlegten die Grenzsteine mit geheimen Zeichen (Siebenerzeichen). Diese Siebenerzeichen sind meist besonders geformte und vielfach auch beschriftete Zeichen aus dauerhaften Material, wie gebranntem Ton, Glas, Porzellan oder Metall. Als Inschrift findet man oftmals die Jahreszahlen, die Initialen des Feldgeschworenen oder auch die Namen der Gemeinden. Manchmal weisen die Zeichen auch Bruchkanten auf, wobei die Teile an verschiedenen Stellen um den Stein deponiert wurden. Die Lage dieser Zeichen war nur den Feldgeschworenen bekannt. Oft bestand das Kollegium der Feldgeschworenen einer Gemeinde oder Dorfes aus sieben Mitgliedern, daher der Begriff "Siebener".
Laut Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Cham vom 06.12.2010 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 42 für den Landkreis Cham vom 9.12.2010), beträgt die Stundengebühr der Feldgeschworenen 16,20 €.
Laut Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Cham vom 06.12.2010 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 42 für den Landkreis Cham vom 9.12.2010), beträgt die Stundengebühr der Feldgeschworenen 16,20 €.
Gesetz über die Abmarkung der Grundstücke (Abmarkungsgesetz - AbmG) Feldgeschworenenordnung (FO)
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