541.11 Wasserkraftanlagen

Die Gewässerbenutzungen zum Betrieb von Wasserkraftanlagen, wie z.B. Ableiten von Wasser aus einem Gewässer, Aufstau eines Gewässers an einem Wehr, Wiedereinleiten von Wasser aus der Wasserkraftanlage in ein Gewässer sowie ein hierdurch bedingter Gewässerausbau bedürfen der wasserrechtlichen Zulassung.

Gewässerbenutzungen bedürfen nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes einer Erlaubnis oder Bewilligung. In der Regel wird für die Gewässerbenutzungen zum Betrieb einer Wasserkraftanlage eine Bewilligung beantragt.

Unter Umständen kann im Zusammenhang mit dem Betrieb der Wasserkraftanlage auch ein Gewässerausbau durch die Herstellung bzw. wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer vorliegen, wie beispielsweise Eintiefung des Unterwasserkanals, Errichtung einer Fischwanderhilfe, Verlegung des Oberwasserkanals, etc. Derartige Ausbaumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Planfeststellung mit Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für einen Gewässerausbau, für den keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.

Vor einer Antragstellung wird eine Beratung empfohlen. Termine mit den Fachstellen (Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Oberpfalz, untere Naturschutzbehörde) können über das Landratsamt als Wasserrechtsbehörde vereinbart werden.

Für Vorhaben im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien können weitere Informationen zu Verfahrensablauf und Rechtsgrundlagen auch dem „Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt entnommen werden.

Aufwendungen für Pläne und Beilagen sowie der zu fordernden Fachbeilagen nach dem UVPG
Auslagen für Gutachten
Gestattungsgebühr nach Bayer. Kostengesetz (KG)

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – Bayer. Wassergesetz (BayWG) – Bayer. Kostengesetz (KG) i.V.m. Kostenverzeichnis zum KG (KVz) – Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Landratsamt Cham - Wasserrecht

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