521.07 Waldrecht

  • Bestätigung von Forstschutzbeauftragte
  • Erlass von Rechtsverordnungen nach dem BayWaldG
  • OWiG-Verfahren
  • Anordnung von Ersatzvornahmen zur Borkenkäferbekämpfung

Hinweis:
Für Verwaltungsakte nach dem BayWaldG (insbesondere Erlaubnisse für Erstaufforstungen, Rodungen, Feuer weniger als 100 m Entfernung vom Wald) ist die Untere Forstbehörde (AELF Cham, Außenstelle Waldmünchen, Ölbergstraße 3, 93449 Waldmünchen, Tel. +49 (9972) 94302-0 zuständig.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird die untere Naturschutzbehörde beteiligt.

Landratsamt Cham - Untere Naturschutzbehörde

AdresseLandratsamt Cham - Untere Naturschutzbehörde
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-392
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.