521.01.05 Landschaftsschutzgebiet "Oberer Bayerischer Wald"

Liegt das Grundstück innerhalb der Schutzzone?
Sind andere Erlaubnisse, Gestattungen und Genehmigungen erforderlich?

Erlaubnisantrag mit Lageplan M 1 : 5 000 bzw. 2 500

25 € - 3.500 €

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Oberer Bayerischer Wald

Landratsamt Cham - Untere Naturschutzbehörde

AdresseLandratsamt Cham - Untere Naturschutzbehörde
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-388
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.