36.04.01 Ausstellung Staatsangehörigkeitsausweis

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur durch den Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen werden. Dies ist jedoch nur in sehr begrenzten Fällen notwendig. Sie erhalten diesen Ausweis auf Antrag durch das Landratsamt Cham ausgestellt, wenn Sie ihren Erstwohnsitz im Landkreis Cham haben und den Besitz durch entsprechende Unterlagen nachweisen können. Ausländer können unter gewissen Voraussetzungen (z.B. langjähriger Aufenthalt, gesichertes Einkommen, ausreichende Sprachkenntnisse, Unbescholtenheit) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

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Landratsamt Cham - Staatsangehörigkeitsbehörde

AdresseLandratsamt Cham - Staatsangehörigkeitsbehörde
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