336.04.02 Durchführung der Zulassung als Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie

Wer die Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ausüben will, bedarf der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, sofern die Heilkunde fachlich eigenverantwortlich- selbständig, d.h. arztunabhängig, ausgeübt werden soll. Die Erlaubnis wird auf Antrag beim Landratsamt und grundsätzlich nach bestandener Kenntnisprüfung erteilt.

Führungszeugnis und ärztliches Attest dürfen bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Der Antragsteller muss mindestens 25 Jahre alt sein. Wird anhand eines Prüfungszeugnisses einer inländischen Universität oder ihm gleichgestellten Hochschule nachgewiesen, dass die Diplomprüfung im Studiengang Psychologie erfolgreich abgeschlossen wurde und war das Fach „klinische Psychologie“ Gegenstand dieser Prüfung, gelten die erforderlichen Kenntnisse als nachgewiesen.

  • Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG
  • Nachweis darüber, dass mindestens die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde
  • ärztliches Zeugnis, über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Heilpraktikertätigkeit
  • Erklärung, ob und wo bisher eine Heilpraktikererlaubnis beantragt wurde
  • Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder staatanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den/die Antragsteller/in läuft
  • Bei Ausländern: Aufenthaltsberechtigung, - erlaubnis, -bewilligung oder -befugnis und Passkopie

- schriftliche Prüfung 170,00 €
- mündliche Prüfung 100,00 € plus Auslagen der Beisitzer des Prüfungsausschusses
- Ausstellung der Erlaubnis 100,00 €

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
Erste und Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Dr. Sollacher, Andreas
+49 (9971) 845-471 GA

Gesundheitsamt

AdresseGesundheitsamt
Altenstadter Str. 7
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 78-466
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Mo-Do 8.00-16.00 Uhr durchgehend geöffnet, Fr 8.00-12.00 ; Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin!