336.01.05 Vollzug der Trinkwasserverordnung

Grundsätzlich ist das Trinkwasser jährlich mikrobiologisch und physikalisch-chemisch untersuchen zu lassen. Wenn die physikalisch-chemische Untersuchung des Trinkwassers in längeren als jährlichen Zeitabständen vorgenommen werden soll, ist dies bei uns zu beantragen.

Das Gesundheitsamt Cham nimmt zum Antrag Stellung und besichtigt hierzu die Wasserversorgungsanlage. Die Ausnahmegenehmigung kann in der Regel nur erteilt werden, wenn nach den bisherigen Feststellungen oder Erkenntnissen anzunehmen ist, dass die Konzentrationen unter den Grenzwerten der Anlage 2 Abschnitt 1 zur Trinkwasserverordnung liegen.

mikrobiologischen und physikalisch- chem. Untersuchungsbefund des Trinkwassers (Wasserwerte) - Antrag

Erteilung der Ausnahmegenehmigung: 75,00 €

§ 13 Trinkwasserverordnung -TrinkwV-

Gesundheitsamt

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