336.01.03 Apothekenwesen / Versorgungsvertrag

Wenn der Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke ein Krankenhaus mit Arzneimitteln versorgen möchte, ist hierzu ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Dieser Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Landratsamtes Cham.

Bis zur Erteilung der Genehmigung ist der Versorgungsvertrag schwebend unwirksam.

1. Antrag auf Genehmigung
2. Versorgungsvertrag
3. Erklärung, wieviele Betten versorgt werden und Anzahl der Akut- bzw. Rehabetten
4. Anzahl, Qualifikation und Stundenzahl des Apothekenpersonals

Genehmigungsgebühr: 60,00 € bis 300,00 €

Gesetz über das Apothekenwesen
Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung)

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Dr. Sollacher, Andreas
+49 (9971) 845-471 GA

Gesundheitsamt

AdresseGesundheitsamt
Altenstadter Str. 7
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 78-466
Öffnungszeiten

Mo-Do 8.00-16.00 Uhr durchgehend geöffnet, Fr 8.00-12.00 ; Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin!