336.01.01 Apotheke / Abnahme

Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem wir bescheinigt haben, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Abnahme erfolgt durch eine Besichtigung des Landratsamtes Cham und des ehrenamtlichen Pharmazierates bei der Regierung der Oberpfalz. Hierbei wird geprüft, ob die Betriebsräume den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung und der anderen einschlägigen Vorschriften, insbesondere den bau- und gewerberechtlichen Bestimmungen sowie den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen und ob die Räume mit ihrer Einrichtung über die ausdrücklich normierten institutionellen Anforderungen hinaus in ihrer Gesamtkonzeption einen ordnungsgemäßen Apothekenbetrieb gewährleisten.

Die Abnahmebesichtigung erfolgt auf Antrag des Apothekenleiters. Eine rechtzeitige Mitteilung des Abnahmetermines wird empfohlen.

Auslagen des ehrenamtlichen Pharmazierates; Abnahmegebühr: 30,00 € bis 60,00 €

Gesetz über das Apothekenwesen
Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung)

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Dr. Sollacher, Andreas
+49 (9971) 845-471 GA

Gesundheitsamt

AdresseGesundheitsamt
Altenstadter Str. 7
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 78-466
Öffnungszeiten

Mo-Do 8.00-16.00 Uhr durchgehend geöffnet, Fr 8.00-12.00 ; Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin!