331.01.08 Untersuchungen / Arbeitsfähigkeit / Dienstfähigkeit / Prüfungsfähigkeit etc.

In verschiedenen Rechtsgrundlagen z.B. in Prüfungsordnungen, im Sozialhilfegesetz, Beamtenrecht sind amtsärztliche Untersuchungen und Gutachten zu den jeweiligen Fragestellungen gefordert. Neben einer körperlichen Untersuchung sind Vorgeschichte, Vorerkrankungen, ärztliche Unterlagen usw. zu berücksichtigen.

Der Untersuchungsauftrag erfolgt in der Regel direkt an das Gesundheitsamt. In diesen Fällen wird Ihnen von hier aus ein Termin schriftlich mitgeteilt. Müssen Sie sich selbst um eine Stellungnahme bemühen, ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.
In der Regel erfolgt die Beauftragung durch den Arbeitgeber, Dienstherren, Sozialamt usw. Im Falle der Prüfungsfähigkeit ist vom Betroffenen selbst die Untersuchung anzustreben.

Benötigt werden in der Regel vorhandene ärztliche Unterlagen bzw. das Ergebnis der bisherigen Diagnostik und Behandlung.

Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen oder z.B. bei der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit (16,00 €) vom Bewerber.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Dr. Knon, Benedikt
GA
Dr. Spiegler-Denk, Karola
+49 (9971) 845-455 GA

Gesundheitsamt

AdresseGesundheitsamt
Altenstadter Str. 7
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 78-466
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