331.01.06 Untersuchungen / Beihilfefähigkeit Kur- / Sanatoriumsaufenthalt

Beamte und andere beihilfeberechtigte Personen müssen vor Antritt von Kuren, Sanatoriumsaufenthalten oder bestimmten speziellen Anwendungen und Behandlungen ein amtsärztliches Zeugnis beibringen. Dies beinhaltet Behandlungen in Rehabilitationseinrichtungen nach § 29 sowie Beihilfe bei Kuren nach § 30 Bayer. Beihilfeverordnung.

Diese Notwendigkeit wird unter Zugrundelegung von vorhandenen ärztlichen Befundberichten und Attesten, sowie einer kurzen Untersuchung festgestellt. Bei Lehrern ist im Einzelfall zusätzlich die Frage zu beantworten, ob ein Kuraufenthalt auch außerhalb der Ferienzeit notwendig ist.

Eine telefonische Terminvereinbarung ist notwendig.

Ärztliche Befundberichte, der Kurort und wenn möglich die Kureinrichtung sollten bekannt sein.

Für die Bescheinigung entstehen in der Regel Kosten von 45,00 €.
Diese sind bei der Beihilfe erstattungsfähig.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Dr. Knon, Benedikt
GA
Dr. Spiegler-Denk, Karola
+49 (9971) 845-455 GA

Gesundheitsamt

AdresseGesundheitsamt
Altenstadter Str. 7
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 78-466
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