322.01.04 Umtausch / Ersatz Führerschein

Bitte beachten Sie, dass auch in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen Dienstleistungen aus dem Bereich Führerscheinwesen angeboten werden!
Den zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Zulassungsstelle finden Sie über den "Link" weiter unten.

Weitere Informationen:

Informationen zur Umtauschpflicht des Führerscheins

Die Regelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch soll sicherstellen, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
Die neue Anlage 8e enthält die Detailregelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch. Begonnen wird mit den schätzungsweise noch ca. 15 Millionen bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten (Papier-)Führerscheinen, da diese bislang noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert sind. So soll bis zum 19. Januar 2025 sichergestellt werden, dass dieses weitgehend vollständig ist und insbesondere auch im Rahmen des Europäischen Führerscheinnetzwerkes Informationen über nahezu alle Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis enthält.
Der Umtausch wird in dieser 1. Stufe abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers durchgeführt, da das Ausstellungsdatum auf den alten Papierdokumenten häufig nicht mehr erkennbar ist. Die Aufteilung beruht auf Schätzungen zur Altersverteilung. Bei den ca. 28 Millionen ab dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheinen wird dann auf das Ausstellungsjahr abgestellt, da dann der Umtausch nach dem Alter der Dokumente erfolgen kann. Bis zum Jahr 2028 sollten möglichst viele Alt-Führerscheine umgetauscht worden sein, da ab diesem Zeitpunkt auch die seit dem Jahr 2013 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren und erneuert werden müssen. Der für den Beginn der Umtauschpflicht gewählte Zeitpunkt berücksichtigt die bei den Fahrerlaubnisbehörden erforderlichen Vorlaufzeiten, um die Voraussetzungen, insbesondere die Kapazitäten für die Bewältigung der zusätzlichen Anträge, zu schaffen.

Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers:  Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr: Tag, bis zum dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Daschner, Ramona
+49 (9971) 845-232 N0-01
Hiebl, Nicole
+49 (9971) 845-136 N0-02
Peinkofer, Klaus
+49 (9971) 845-250 N0-01
Straßner, Christoph
+49 (9971) 845-013 N0-02

Landratsamt Cham - Führerscheinwesen

AdresseLandratsamt Cham - Führerscheinwesen
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-250
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.