322.01.01 Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Führerschein
Bitte beachten Sie, dass auch in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen Dienstleistungen aus dem Bereich Führerscheinwesen angeboten werden!
Den zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Zulassungsstelle finden Sie über den "Link" weiter unten.
Weitere Informationen:
Information für "Begleitendes Fahren"
Anforderungen an den Fahrerlaubnisbewerber:
- Mindestalter 16 1/2 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Erteilung möglich zum 17. Lebensjahr
- Auflage: Nur Fahren mit genannten zuverlässigen Begleitern innerhalb Deutschlands
Anforderungen an den Begleiter:
- Mindestalter 30 Jahre
- max. 1 Punkt im Fahreignungsregister
- mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis
Antrag und Zusatzantrag bei der Fahrschule oder beim Landratsamt Cham erhältlich. Erforderlich ist zudem das Einverständnis und eine Ausweiskopie der Erziehungsberechtigten, sowie der Begleiter.
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Führerscheinwesen - Vollmacht
Vollmacht zur Abholung des Führerscheins
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Führerscheinwesen - Erteilung Fahrerlaubnis
Führerscheinantrag - Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge / DSGVO
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Führerscheinwesen - Begleitendes Fahren ab 17
Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis "Begleitendes Fahren ab 17" / DSGVO
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Daschner,
Ramona
|
Telefon:
+49 (9971) 78-232
|
+49 (9971) 845-232 | N0-01 | ramona.daschner@lra.landkreis-cham.de |
Hiebl,
Nicole
|
Telefon:
+49 (9971) 78-514
|
+49 (9971) 845-136 | N0-02 | nicole.hiebl@lra.landkreis-cham.de |
Peinkofer,
Klaus
|
Telefon:
+49 (9971) 78-259
|
+49 (9971) 845-250 | N0-01 | klaus.peinkofer@lra.landkreis-cham.de |
Straßner,
Christoph
|
Telefon:
+49 (9971) 78-513
|
+49 (9971) 845-013 | N0-02 | christoph.strassner@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham
Führerscheinwesen
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.