321.02.07 Sonntagsfahrverbot / Ferienreiseverordnung

Hinweis zur Zuständigkeit:
Das jeweilige Landratsamt oder Große Kreistadt/Kreisfreie Stadt. Im Landkreis Cham: Landratsamt Cham, Sg. 32, Verkehrsbehörde.

Lkw über 7,5 t zGG sowie Lkw mit Anhänger dürfen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr nicht fahren. Ausgenommen davon ist die Beförderung von frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen oder leicht verderblichem Obst und Gemüse.

Im Einzelfall können Genehmigungen erteilt werden für: Lkw bis 3,5 t mit Wohnanhänger oder Sportanhänger für private Nutzung. Transport von Schnittblumen Transport von geernteten Körnerfrüchten während Erntezeit und Frühkartoffeln Eilige Arzneimittel Transport von Sonntagszeitungen Transport von Treibstoff für Tankstellen
Feiertage sind: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai (Tag der Arbeit), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam (nur in Kath. Bundesländern), 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit), 31. Oktober - Reformationstag (nur in Evang. Bundesländern), 1. November - Allerheiligen (nur Kath. Bundesländern), 25. und 26. Dezember (1. und 2. Weihnachtsfeiertag)

Ggf. Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer)

Einzelfahrt 30,00 €
mehrere Fahrten je nach Zeitraum und Verwaltungsaufwand

§§ 30 i.V.m. 46 Abs. 1 Satz 1 Nr 7 StVO (s. S. § 46/39 ff StVO für die Praxis)

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Konadl, Tobias
+49 (9971) 845-021 041
Schindler, Franz
+49 (9971) 845-247 041

Landratsamt Cham - Straßenverkehrsamt

AdresseLandratsamt Cham - Straßenverkehrsamt
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-247
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.