302.04.04 Stellvertretungserlaubnis Gaststätten (vorläufig)
Den Antrag stellt der Inhaber der Gaststättenerlaubnis über die Gemeinde, in der sich die Gaststätte befindet.
Der Antrag sollte vier Wochen vor Beginn der beabsichtigen Tätigkeit gestellt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Unterrichtungsnachweis für Gastwirte der Industrie und Handelskammer (IHK)
- Gesundheitszeugnis nach den §§ 17, 18 Bundesseuchengesetz
- Bei der Wohnsitzgemeinde sind ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen (Siehe Antragsformular!).
Die Gebühr beträgt zwischen 20 € und 250 €.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Schinabeck,
Robert
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Telefon:
+49 (9971) 78-216
|
+49 (9971) 845-216 | N0-21 | robert.schinabeck@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Gewerbe- und Gaststättenrecht
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.