Den Antrag stellt der Inhaber der Gaststättenerlaubnis über die Gemeinde, in der sich die Gaststätte befindet.
Der Antrag sollte vier Wochen vor Beginn der beabsichtigen Tätigkeit gestellt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Unterrichtungsnachweis für Gastwirte der Industrie und Handelskammer (IHK)
- Gesundheitszeugnis nach den §§ 17, 18 Bundesseuchengesetz
- Bei der Wohnsitzgemeinde sind ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen (Siehe Antragsformular!).
Die Gebühr beträgt zwischen 25 € und 500 €.
Rachelstraße 6
93413
Cham
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Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.