302.04.03 Stellvertretungserlaubnis Gaststätten

Den Antrag stellt der Inhaber der Gaststättenerlaubnis über die Gemeinde, in der sich die Gaststätte befindet.

Der Antrag sollte vier Wochen vor Beginn der beabsichtigen Tätigkeit gestellt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Unterrichtungsnachweis für Gastwirte der Industrie und Handelskammer (IHK)
  • Gesundheitszeugnis nach den §§ 17, 18 Bundesseuchengesetz
  • Bei der Wohnsitzgemeinde sind ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen (Siehe Antragsformular!).

Die Gebühr beträgt zwischen 25 € und 500 €.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Schinabeck, Robert
+49 (9971) 845-216 N0-21

Landratsamt Cham - Gewerbe- und Gaststättenrecht

AdresseLandratsamt Cham - Gewerbe- und Gaststättenrecht
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 834-238
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.