302.03 Lotterie- und Glücksspielwesen

Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens nach § 33 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind über die Gemeinde zu beantragen.

Dauer des Verfahrens: etwa vier Wochen

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
  • Grundrissplan (Maßstab 1: 100)

150 € bis 2.000 € je nach Verwaltungsaufwand und Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Paul, Christoph
+49 (9971) 845-238 N0-22
Schinabeck, Robert
+49 (9971) 845-216 N0-21

Landratsamt Cham - Gewerbe- und Gaststättenrecht

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93413   Cham
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