301.07.02 Sprengstoffrecht / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen erforderlich. Mindestalter: 21 Jahre

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