301.06.10 Waffenbesitzkarte (WBK) / Erteilung
Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:
- waffenrechtliche Zuverlässigkeit
- die Sachkunde im Umgang mit Waffen muss durch eine Prüfung nachgewiesen werden
- ein Bedürfnis zum Erwerb der Waffe und ggf. von Munition muss nachgewiesen werden (außer bei Waffen mit einer Geschoßenergie unter 7,5 Joule).
- Sportschützen müssen bereits mindestens 12 Monate lang regelmäßig und erfolgreich mit einer Waffe dieser Art geschossen haben und dies von ihrem Schießsportverein bestätigt bekommen
- Mindestalter 18 Jahre
- falls ein Wohnsitz in einem anderen Land der Europäischen Union besteht, Zustimmung dieses Landes (gilt auch für Deutsche!).
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Weitere Termine:
- Bayerischer Sportschützenbund
Homepage Bayerischer Sportschützenbund - Deutscher Sportschützenbund
Homepage Deutscher Sportschützenbund
- Antrag auf eine Waffenbesitzkarte / Waffenantrag
- Personalausweis
- Bedürfnisnachweis
- Sachkundenachweis
66,46 € bis 81,80 €
Waffengesetz, Waffenkostenverordnung
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Waffenrecht - Waffenbesitzkarte
Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK) / DSGVO
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Anzeige über den Besitz eines oder mehrerer Magazine oder Magazingehäuse gem. § 58 Abs. 17 WaffG / DSGVO
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Online - Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Erstantrag bei Vereinen
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Online - Antrag auf eine rote Waffenbesitzkarte (WBK)
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Online - Antrag auf eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK) infolge eines Erbfalls
Ansprechpartner
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+49 (9971) 845-236 | N0-23 | ronald.burger@lra.landkreis-cham.de |
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+49 (9971) 845-235 | N0-24 | sonja.gruber@lra.landkreis-cham.de |
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