301.06.10 Waffenbesitzkarte (WBK) / Erteilung

Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:

  • waffenrechtliche Zuverlässigkeit
  • die Sachkunde im Umgang mit Waffen muss durch eine Prüfung nachgewiesen werden
  • ein Bedürfnis zum Erwerb der Waffe und ggf. von Munition muss nachgewiesen werden (außer bei Waffen mit einer Geschoßenergie unter 7,5 Joule).
  • Sportschützen müssen bereits mindestens 12 Monate lang regelmäßig und erfolgreich mit einer Waffe dieser Art geschossen haben und dies von ihrem Schießsportverein bestätigt bekommen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • falls ein Wohnsitz in einem anderen Land der Europäischen Union besteht, Zustimmung dieses Landes (gilt auch für Deutsche!).

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