301.02.02 Fischereierlaubnisscheine

Jeder, der die Fischerei ausübt und nicht selbst Inhaber des Fischerei(ausübungs)rechts ist oder sich nicht in seiner Begleitung befindet, benötigt einen Fischereierlaubnisschein.

Fischereierlaubnisscheine werden vom Inhaber des Fischerei(ausübungs)rechts ausgestellt. Dieser benötigt jedoch eine Erlaubnis des Landratsamtes, um solche Scheine ausstellen zu dürfen.
In der Erlaubnis wird festgelegt, wieviele Jahres-, Tages- oder Monatserlaubnisscheine ausgestellt werden dürfen. Die Erlaubnis kann für höchstens fünf Jahre erteilt werden. Die Erlaubnisscheine müssen vor der Ausgabe jeweils jährlich vom Landratsamt einzeln bestätigt (gesiegelt) werden.

Nachweis über das Fischereirecht oder das Fischereiausübungsrecht an dem Gewässer, für das die Erlaubnis beantragt wird. Das Landratsamt holt -außer bei geschlossenen Gewässern- eine Stellungnahme des Fischereifachberaters des Bezirks Oberpfalz, Ägidienplatz 2, 93047 Regensburg, ein. Der Antrag kann auch unmittelbar dort gestellt werden.

Keine - die Erlaubnis ist kostenfrei

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Burger, Ronald
+49 (9971) 845-236 N0-23
Gruber, Sonja
+49 (9971) 845-235 N0-24

Landratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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