233.01.02 Beratung Personensorge / Umgangsrecht

Mütter und Väter, die allein für ein Kind zu sorgen haben, werden bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beraten und unterstützt. Kinder, Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, werden bei der Ausübung des Umgangsrechts beraten und unterstützt. Bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen wird vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet.

Weitere Informationen:

Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), AGSG, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ansprechpartner

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Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie / Allgemeiner Sozialdienst

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