233.00.05.08 Jugendheimbauförderung

  • Beratung der Kommunen oder freier Träger bei der Planung, über Fördermöglichkeiten sowie Auflagen und Verfahrenswege
  • Mithilfe bei Konzepterstellungen
  • Stellungnahmen zum Bedarf
  • Förderantragsprüfung und Erstellen von Beschlussvorschlägen für die Mittelvergabe des Landkreises

Weitere Informationen: Bayerischer Jugendring

Bauunterlagen

Kinder- und Jugendprogramm d. Bay. Staatsregierung, Fortschreibung 1998 / Art. 30 AGSG / Kreistagsbeschluss vom 13.10.1999

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Pregler, Andreas
+49 (9971) 845-486 L21.0.08

Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie / Soziale Fachdienste

AdresseLandratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie / Soziale Fachdienste
Further Str. 18
93413   Cham
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.