Sind keine Sorgeerklärungen abgegeben worden, so kann die Mutter vom Jugendamt darüber eine schriftliche Auskunft verlangen. Hiermit wird der Mutter bestätigt, über das alleinige Sorgerecht zu verfügen.
Internet: Homepage des Bayerischen Landesjugendamtes
Angabe des Geburtsorts des Kindes oder des Jugendlichen sowie des Namens, den das Kind oder der Jugendliche zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat.
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), AGSG, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Cham
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