232.02.01 Beistandschaft (Kinder / Jugendliche)

Auf schriftlichen Antrag eines alleinsorgeberechtigten Elternteiles wird das Jugendamt Beistand eines Kindes. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Die Beistandschaft schränkt die elterliche Sorge nicht ein. Die Aufgabenkreise sind ausschließlich auf die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen begrenzt. Die Beistandschaft endet, wenn der/die AntragstellerIn es schriftlich verlangt.

Zuständigkeitsbereiche:

Rosmarie Vogl ( A – K )
Laura Wagner ( L – Z )

Weitere Informationen: Bayerischen Erziehungsratgeber (baer)

Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis der Vaterschaftsfeststellung (Urteil oder Urkunde), letzte Unterhaltstitel, Scheidungsurteil, Sorgerechtsentscheidung

Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), AGSG, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Vogl, Rosmarie
+49 (9971) 845-052 L21.0.07
Wagner, Laura
+49 (9971) 845-309 L21.0.07

Landratsamt Cham - Beistandschaft / Beurkundung

AdresseLandratsamt Cham - Beistandschaft / Beurkundung
Further Str. 18
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-315
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.