Landkreis Cham Landkreis Cham

232.02.01 Beistandschaft (Kinder / Jugendliche)

Auf schriftlichen Antrag eines alleinsorgeberechtigten Elternteiles wird das Jugendamt Beistand eines Kindes. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Die Beistandschaft schränkt die elterliche Sorge nicht ein. Die Aufgabenkreise sind ausschließlich auf die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen begrenzt. Die Beistandschaft endet, wenn der/die AntragstellerIn es schriftlich verlangt.

Zuständigkeitsbereiche:

Rosmarie Vogl ( A – K )
Laura Wagner ( L – Z )


Weitere Infos finden Sie beim Bayerischen Erziehungsratgeber (baer)

  

Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis der Vaterschaftsfeststellung (Urteil oder Urkunde), letzte Unterhaltstitel, Scheidungsurteil, Sorgerechtsentscheidung

Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), AGSG, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Vogl Rosmarie Mitarbeiterin
+49 (9971) 78-552
+49 (9971) 845-052
L21.0.07
 
Wagner Laura Mitarbeiterin
+49 (9971) 78-309
+49 (9971) 845-309
L21.0.07
 
Landratsamt Cham

Further Str. 18
93413 Cham +49 (9971) 78-315 +49 (9971) 845-315 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.

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