Mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das eines Vormundes bedarf, (z.B. weil die Mutter des Kindes minderjährig ist) wird das Jugendamt Vormund.
Geburtsurkunde des Kindes
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), AGSG, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Cham
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