212.04.01 Genehmigung Rechtsgeschäfte Stiftungen

Im Landkreis Cham gibt es einige rechtsfähige kommunale Stiftungen (z.B. Bürgerspitalstiftungen). Verschiedene Aktivitäten dieser Einrichtungen bedürfen der Genehmigung der Stiftungsaufsichtsbehörde, des Landratsamtes Cham.

Der Genehmigung bedürfen insbesondere:

  • die Annahme von Zustiftungen,
  • die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken,
  • Rechtsgeschäfte ab einer bestimmten Wertgrenze.

Im übrigen berät das Landratsamt auch Personen/Einrichtungen, die Stiftungen gründen wollen (Genehmigungsbehörde für neue Stiftungen ist in der Regel die Regierung der Oberpfalz).

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Wittmann, Jessica
+49 (9971) 845-320 N3-17

Landratsamt Cham - Kommunales

AdresseLandratsamt Cham - Kommunales
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-482
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.