011.07.01 Orden und Ehrenzeichen des Staates

Mit der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen würdigt der Staat (Freistaat Bayern, Bundesrepublik Deutschland) Verdienste von Bürgerinnen und Bürgern um das allgemeine Wohl. Die Auszeichnungswürdigkeit einer Leistung bemißt sich nach dem ihr zugrundeliegenden Maß an Gemeinsinn, Tatkraft und Sachkenntnis sowie nach dem persönlichen Einsatz und der Zurückstellung eigener Interessen.

Die bekanntesten Auszeichnungen sind der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, der Bayerische Verdienstorden, der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst sowie das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Männern und Frauen.

Daneben gibt es weitere Ehrenzeichen (zum Beispiel für Verdienste um die Feuerwehr und das Bayerische Rote Kreuz), Staatsmedaillen für besondere Verdienste in bestimmten Fachbereichen sowie Dank- und Ehrenurkunden. Ein Sonderfall ist die Bayerische Rettungsmedaille, die für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr verliehen wird.
Das Landratsamt Cham ist untere Ordensbehörde, es nimmt Anregungen entgegen, prüft die Auszeichnungswürdigkeit und leitet ggf. ein Vorschlagsverfahren ein.

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