521.01.05 Landschaftsschutzgebiet "Oberer Bayerischer Wald"
Liegt das Grundstück innerhalb der Schutzzone?
Sind andere Erlaubnisse, Gestattungen und Genehmigungen erforderlich?
Erlaubnisantrag mit Lageplan M 1 : 5 000 bzw. 2 500
50 € - 5.000 €
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Oberer Bayerischer Wald
Landratsamt Cham - Untere Naturschutzbehörde
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.
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