31.05 Aufenthalt von Unionsbürgern und von Staatsangehörigen von Norwegen, Island und Liechtenstein
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Ausländerrecht - Aufenthaltsanzeige EU/EWR/Schweiz/Großbritannien und Familienangehörige
Aufenthaltsanzeige für Staatsangehörige der EU, EWR-Staaten, der Schweiz oder von Großbritannien und deren Familienangehörige | nicht barrierefrei
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Ausländerrecht - Aufenthaltstitel - Freizügigkeitsberechtigte
Antrag auf Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Ansprechpartner
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Telefon:
+49 (9971) 78-257
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+49 (9971) 845-257 | 051 | katharina.pregler@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Ausländerwesen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 15.30 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin. Vorsprachen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
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