Über meinen Körper entscheide ich selbst!

Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Cham für Selbstbestimmung und gegen sexistische Gewalt.

Die Bewertung, Einordnung und Ausgrenzung von Menschen begründen sich stets auf ihren Verschiedenheiten. Aus der gesellschaftlichen Perspektive werden Menschen anhand ihrer äußeren Erscheinung, ihres Geschlechts, der sexuellen Orientierung und ihrer religiösen und/oder gesellschaftlichen Gruppenzugehörigkeiten bestimmte Eigenschaften zugeordnet. Es werden unterschiedliche Erwartungen an sie gestellt und bestimmte Rollen, Rechte und Pflichten zugeschrieben.

Gerade die Unterschiedlichkeit der Geschlechter und vermeintliche körperliche Unterlegenheit wird oft dafür genutzt, diskriminierende Maximen und Machtmissbrauch zu rechtfertigen und aufrecht zu erhalten.

Kinder gehören in unserer Gesellschaft zu den besonders vulnerablen Gruppen. Selbst die Kleinsten verstehen früh, dass bestimmte Dinge ihnen gehören. Dass sie diese Besitzansprüche auch auf ihre Körper haben, wird ihnen leider nur selten beigebracht. Darunter fällt das Recht auf gewaltfreie Erziehung sowie auch der Schutz eigener Grenzen vor unerwünschten Berührungen bis hin zu sexualisierter Gewalt. Insbesondere Mädchen müssen lernen sich entsprechend zu kleiden und einige Orte zu bestimmten Uhrzeiten zu meiden, um Übergriffen und Gewalt zuvorzukommen. Dies ist nur eines von vielen Beispielen dafür, wie ihre Rechte beschnitten werden, anstatt diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die grenzverletzend agieren.

Die Literatur ist sich einig: geschlechtsspezifische Gewalt gegen Mädchen und Frauen liegt darin begründet, dass Frauen(-körper) als Besitz angesehen werden. Besonders veranschaulicht wird dies durch die Verwendung des weiblichen Körpers als „Objekt“ in den Medien, wo sie nicht nur sexualisiert werden, sondern auch eine falsche Verfügbarkeit suggeriert wird. Dies stärkt nicht nur die Vorstellung in den Köpfen von „idealen Körpern“ und den sog. „Schönheitswahn“, welcher erneut zu Abwertung, Diskriminierung und Vorurteilen führt. Nach wie vor gilt nackte Haut als Rechtfertigung für sexualisierte Übergriffe. Selbst im Internet sind Frauen überdurchschnittlich oft Hass- und sexualisierten Kommentaren ausgesetzt. Nach repräsentativen Befragungen des BMFSFJ erleben zwei von drei Frauen in ihrem Leben sexuelle Belästigung. Jede siebte Frau wird Opfer schwerer sexualisierter Gewalt. Frauen mit Behinderung sind sogar noch zwei- bis dreimal häufiger betroffen.

Diese Machtverhältnisse spiegeln sich in Paarbeziehungen wider. So wurde die Vergewaltigung in der Ehe erst 1997 unter Strafe gestellt. Und obwohl die Istanbul -Konvention, welche die Rechte von Frauen stärken soll, in Deutschland bereits 2018 ratifiziert wurde, hat Häusliche Gewalt laut dem BKA im letzten Jahr um 6,5 Prozent zugenommen.

Die Debatte um das Recht am eigenen Körper spitzt sich besonders zu, wenn wir über die reproduktive Selbstbestimmung sprechen. Jeder Mensch und jedes Ungeborene haben das Recht auf Leben. Demgegenüber steht jedoch auch das Recht einer jeden gebärenden Person selbst über ihren Körper zu entscheiden.

Das Recht auf körperliche und geschlechtliche Selbstbestimmung muss für Alle gelten. Für Frauen und Männer, für intergeschlechtliche, für trans und nicht-binäre Menschen, für Kinder und ältere Menschen, für Menschen, die mit einer Krankheit oder Behinderung leben und für diejenigen, die auf Hilfe angewiesen sind. Niemand hat das Recht, Menschen sexistisch zu diskriminieren.

Gleichberechtigung schützt vor Gewalt. Für eine Welt, in der wir alle selbstbestimmt, sicher und frei leben können!

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